Honorar

Venerandum ist eine Praxis für Heilkundliche Psychotherapie. Meine Arbeit und das Honorar sind individuell, weshalb ich für Sie auch ein individuelles Angebot erstelle. Über die Rahmenbedingungen sprechen wir in der ersten Sitzung, in der wir uns gegenseitig kennenlernen und abschätzen können, ob eine gemeinsame Arbeit für beide Seiten vorstellbar ist. Danach werden in einem Behandlungsvertrag alle notwendigen Richtlinien und Details festgehalten. Dieser bildet die Grundlage unserer psychotherapeutischen Behandlung. 
 
Nicht wahrgenommene Termine, die nicht bis zu 24 Stunden vor unserer Sitzung schriftlich oder telefonisch abgesagt werden, müssen leider in voller Höhe in Rechnung gestellt werden. Dies gilt für alle Patienten, unabhängig davon, ob Sie als Selbstzahler fungieren oder die Therapie von einer Privaten Krankenkasse übernommen wird.

Hinweis zur Kostenübernahme durch Krankenkassen:

Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung in aller Regel nicht. Heilpraktiker für Psychotherapie haben keine sogenannte Kassenzulassung, obwohl sie mit Genehmigung des Gesundheitsamts Therapien ausüben dürfen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Ihr Besuch in meiner Praxis nebst Diagnosen und Therapieverlauf nicht aktenkundig gemacht wird.  Eine Gesprächstherapie ist - anders als etwa eine Psychoanalyse - zudem nicht auf zahlreiche Termine angelegt. Die Konsultationen erfolgen nach Ihrem individuellen Bedarf. So besteht für Sie eine volle Kostenkontrolle.

Bitte beachten Sie: Über Ihre Private Kranken(zusatz)versicherung gibt es jedoch Möglichkeiten - je nach Versicherungstarif- die heilkundlichen, psychotherapeutischen Leistungen erstattet zu bekommen. Bitte erfragen Sie vor Aufnahme der Therapie selbständig bei Ihrer privaten Krankenkasse, ob die heilkundliche Psychotherapie bzw. Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in Ihrem Tarif mitversichert ist bzw. wie hoch der Anteil der Kosten ist, den Ihre Versicherung ggf. übernimmt. Es besteht ferner die Möglichkeit, nicht erstattungsfähige Kosten im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ gem. § 33 EStG in Abzug zu bringen.

Verwandeln Sie den vermeintlichen Nachteil sowie die oftmals limitierten Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen zu Ihrem persönlichen Vorteil: Als Privatpraxis können wir Ihnen bei akutem Bedarf i.d.R. auch kurzfristige Termine anbieten. Des Weiteren können Sie eine Therapie- und Behandlungsform wählen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist. Diese Individualität und Bedürfnisorientiertheit ist die Stärke von Venerandum - und Ihr Gewinn

Venerandum (lat.): liebenswert, bezaubernd
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